| 1. Spielgeschehen |
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Der Verein richtet jährlich folgende Turniere aus:
- Vereinsmeisterschaft
- Pokalturnier
- Stadtmeisterschaft
- Stadtblitzmeisterschaft
- Vereinsblitzmeisterschaft
Darüberhinaus können bei Bedarf Sonderveranstaltungen ausgeschrieben
werden. |
| 1.1 Vereinsmeisterschaft |
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Die Vereinsmeisterschaft wird als Rundenturnier ausgetragen. Bei
Punktgleichheit ist die Sonneborn-Berger-Wertung für die Plazierung
maßgebend, bei Wertungsgleichheit die Feinwertung. Bei abermaligem
Gleichstand wird der Platz geteilt.
Die Vereinsmeisterschaft wird nach DWZ ausgewertet. |
| 1.2 Pokalturnier |
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Für die Teilnahme am Pokalturnier ist eine Mitgliedschaft im
Schachverein Gifhorn nicht erforderlich. Eine Teilnahme von Spielern,
die für andere Vereine spielberechtigt sind, ist jedoch ausgeschlossen.
Das Pokalturnier wird im k.o.-System ausgetragen. Bei Remis ist mit
vertauschten Farben eine zweite Partie zu spielen. Bei abermaligem
Remis wird bis zur ersten Gewinnpartie geblitzt.
Der Gewinner des Pokalturniers ist berechtigt, auf Kreisebene am Dähne-Pokal
teilzunehmen.
Das Pokalturnier wird nicht nach DWZ ausgewertet. |
| 1.3 Stadtmeisterschaft |
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Die Stadtmeisterschaft wird vereinsoffen in sieben Runden nach dem
Schweizer System ausgetragen. Sie findet in der Regel von September
bis Dezember statt. Bei Punktgleichstand ist die Buchholz-Wertung
für die Plazierung maßgebend, bei Wertungsgleichheit die
Feinwertung. Bei abermaligem Gleichstand wird der Platz geteilt.
Die Stadtmeisterschaft wird nach DWZ ausgewertet. |
| 1.4 Vereinsblitzmeisterschaft |
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Die Vereinsblitzmeisterschaft wird vereinsoffen ausgetragen. Vereinsblitzmeister
kann nur werden, wer Mitglied des Vereins ist. |
| 2. Spielweise und Spielregeln |
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Sofern in dieser Turnierordnung oder den jeweiligen Ausschreibungen
nicht ausdrücklich etwas anderes niedergelegt wurde, gelten die
Spielregeln der FIDE.
Das Klingeln eines Handys führt nicht zu einem Partieverlust.
Nach vierzig Zügen können die Partien auf Verlangen eines
Spielers und danach im Einvernehmen beider Spieler unterbrochen werden.
Die angesetzten Termine sind verbindlich. Eine Spielverlegung ist
nur mit Zustimmung des Turnierleiters zulässig; bei Übereinkunft
der beiden Spieler können die Partien auch während der offiziellen
Nachholtermine gespielt werden, ohne dass dieses der Zustimmung des
Turnierleiters bedarf. |
| 3. Turnierleitung |
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Turnierleiter der unter Punkt 1 genannten Turniere ist der Spielleiter
bzw. für Jugendturniere der Jugendwart.
Gegen die Entscheidung des jeweiligen Turnierleiters kann innerhalb
von 14 Tagen schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde
ist an den Spielausschuss zu richten, der endgültig entscheidet.
Der Spielausschuss besteht aus dem Spielleiter, dem Jugendwart und
drei weiteren Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für
die Dauer eines Jahres zu wählen sind. Dem Spielausschuß
obliegt weiterhin die Aufstellung für die Mannschaftsmeisterschaften. |
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Diese Turnierordnung wurde von der Mitgliederversammlung
am 26.01.1989 beschlossen.
Änderungen erfolgten von den Mitgliederversammlungen am 25.02.1993
(Punkt 1.4), am 23.02.1995 (Punkt 2), am 13.02.1997 (Punkt 2) und
am 19.02.2009 (Punkte 1, 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 - Streichung - und 2). |
| Gifhorn, 21.02.2009 |